Liebe Gemeinde, Freunde und Gäste,
der 2. Pandemiewinter bricht nun an und leider stecken wir in der 4. Welle. Diese Tatsache zieht nach sich, dass wir unsere Regelungen, nach intensiven Beratungen im Ältestenrat, verschärfen. Auch wenn wir nun auf manche Lockerung verzichten müssen, sind wir dankbar und froh, dass wir nach wie vor einen Präsenz-gottesdienst anbieten können und dürfen. Ebenso können Hauskreise, Bibelkreise und Gruppenstunden unter Beachtung der neuen Regelungen stattfinden.
Ab dem 05.12.21 gilt für unseren Gottesdienst im Innenbereich gilt die 3 G Regelung:
- Am Gottesdienst teilnehmen können alle symptomfreien Personen (z. B. ohne Erkältungsanzeichen), – die vollständig geimpft sind und einen auf sie ausgestellten Nachweis vorlegen können,
– die genesen sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können,
– eine negatives Testergebnis (Schnelltest durch geschultes Personal und nicht älter als 24 Stunden;
PCR-Test, nicht älter als 24 Stunden – kein Selbsttest!) formell schriftlich nachweisen können.
Ausnahmen: Für Minderjährige besteht die Möglichkeit, vor Betreten des Gottesdienstraumes einen PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) unter Aufsicht durchzuführen. Der Test ist mitzubringen.
– Die o.g. Voraussetzungen gelten nicht für Kinder unter 12 Jahren.
– alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen gleichzeitig einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, der auf die getestete, genesene oder geimpfte Person ausgestellt ist, vorlegen. - Mund- und Nasenschutzpflicht auch am Platz
- Es gilt das Abstandsgebot (1 Sitz frei), Hausstandsgemeinschaften dürfen zusammensitzen
- Instrumentalmusik ist erlaubt (Ausnahme Musikinstrumente mit verstärktem Aerosolausstoß)
- Gemeindegesang ist im Innenbereich nur mit Maske zulässig
- Kontaktdaten werden aufgenommen und nach 4 Wochen vernichtet, es ist auch eine Registrierung mit der LUCA App möglich
- Anmeldungen zum Gottesdienst sind zurzeit nicht nötig
- Beim Betreten der Gemeinderäume ist die Händedesinfektion vorgeschrieben
Für unsere Gottesdienste im Außenbereich gilt folgendes:
- Mund- und Nasenschutz darf am festen Platz abgenommen werden, es gilt das Abstandsgebot
- Chorgesang (Abstand seitlich 1,5 m und in Singrichtung 2 m) und Lobpreisteam (alle 4 m zu den Besuchern) sind erlaubt, ebenso Gemeindegesang
- Instrumentalmusik ist erlaubt, auch Bläsermusik mit Abstand
- Kontaktdaten müssen hier nicht erfasst werden, Anmeldungen sind nicht nötig
Für Gruppen, Hauskreise und Bibelkreise gilt die 2 G Regel:
- Teilnehmen können alle symptomfreien Personen (z. B. ohne Erkältungsanzeichen), – die vollständig geimpft sind und einen auf sie ausgestellten Nachweis vorlegen können,
– die genesen sind und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können
Für Minderjährige besteht die Möglichkeit, vor Betreten einen PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) unter Aufsicht durchzuführen. Der Test ist mitzubringen.
– Die o.g. Voraussetzungen gelten nicht für Kinder unter 12 Jahren
Ein aktuelles Schutzkonzept liegt in der Gemeinde im Eingangsbereich aus. Ebenso kann man auf der Seite www.corona.rlp.de die aktuelle 28. Corona Bekämpfungsverordnung nachlesen.
Der Ältestenrat